Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
I. Allgemeines
- Vertragspartner ist die
Fa. Spilkers Jungpflanzen OHG (im Weiteren bezeichnet als Fa. Spilker)
Baumschulenweg 1
D-25355 Barmstedt
zuständiges Registergericht / Registernr.: Amtsgericht Pinneberg /HRA 5556
Ust.ID.Nr.: DE 261 593 040 - Die Leistungen der Fa. Spilker erfolgen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Kunden.
- Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
- Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen, auch soweit diese sich im Auftragsschreiben des Kunden finden.
- Die Fa. Spilker widerspricht Bedingungen ihrer Kunden auch in den Fällen, zu denen die Bedingungen der Fa. Spilker keine Regelung enthalten.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Spilker, dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
II. Angebote und Preise
- Die Angebote sind stets freibleibend und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angeben, rein netto in Euro ohne Abzüge ab Fa. Spilker.
- Zwischenverkauf bis zur Auftragserteilung bleibt vorbehalten.
III. Widerrufsrecht
- Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an Fa. Spilker
IV. Widerrufsfolgen
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
- Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
- Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
V. Lieferpflicht
- Wenn durch für die Fa. Spilker zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht erkennbare Umstände oder durch Naturkatastrophen, wie z.B. Hagel, Frost, Dürreschäden und durch andere Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Wildverbiss, Schädlingsepidemien, Energieausfall oder andere von der Fa. Spilker nicht zu vertretene Behinderungen und Betriebsstörungen die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht wird, entfällt die Leistungspflicht. Die Fa. Spilker informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich und erstattet bereits erbrachte Leistungen zurück.
VI. Gütebestimmungen und Gewährleistung
- Die Fa. Spilker verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzen nach den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) in der jeweils aktuellen Fassung.
- Die Fa. Spilker leistet beim Verkauf von Pflanzen und anderer Neuware gegenüber Unternehmern ein Jahr Gewähr auf die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
- Über die Gewährleistung hinaus wird keine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen übernommen, es sei denn, diese ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
- Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages übernommen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
VII. Versand und Verpackung
- Alle Verkäufe werden erst nach Abruf durch den Empfänger zum Versand gebracht.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, der Gefahrübergang findet mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Betriebes statt. Für Schäden, die während des Transports entstanden sind, haftet die Fa. Spilker in keinem Fall, es obliegt dem Besteller insbesondere, einen für Pflanzen geeigneten Transport sicher zu stellen.
VIII. Abnahme, Abnahmeverzug und Gefahrübergang
- Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt im Betrieb der Fa. Spilker, soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich aufgrund der Natur der Sache etwas anderes ergibt.
- Die Abnahme erfolgt durch rügelose Entgegennahme des Auftragsgegenstandes. Dieses gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nicht binnen 8 Tagen nach Übergabe schriftlich als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Mängel, welche erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen, gerügt werden, nachdem sie erkennbar geworden sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, zur Abholung bestellte Waren innerhalb von 3 Werktagen nach bestätigtem Abholtermin abzuholen. Im Falle einer nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Abnahme, kann die Fa. Spilker von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Bei Abnahmeverzug kann die Fa. Spilker eine angemessene Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen der Fa. Spilker auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Fa. Spilker berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
IX. Haftungsbeschränkungen
- Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit haftet die Fa. Spilker unbeschränkt.
- Ebenso haftet die Fa. Spilker für Verletzungen einer vertraglichen Hauptleistungspflicht. Die Haftung hierfür ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Fa. Spilker, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
X. Zahlung, Aufrechnung und Verzug
- Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sofort und ohne Abzug nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.
- Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
- Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der Ware.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.
- Das Recht der Zurückbehaltung aus jeglichem Rechtsgrund besteht nur, sofern Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen entsteht die Zahlungsverpflichtung unbeschadet des Rechts der Mängelrüge.
- Alle Forderungen der Fa. Spilker werden sofort fällig, sobald die Zahlungsbedingungen schuldhaft nicht eingehalten oder nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die nach Ansicht der Fa. Spilker geeignet sind, die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswürdigkeit des Kundens zu mindern. Die Fa. Spilker ist dann berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder sonstige Sicherheiten auszuführen.
- Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet.
XI. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
- Der Fa. Spilker steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen des Kundens zu.
- Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit den im Besitz der Fa. Spilker befindlichen Gegenständen im Zusammenhang stehen.
- Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
- Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der Fa. Spilker bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche und Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Fa. Spilker ist berechtigt, die Waren zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
- Das Eigentum der Fa. Spilker geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Kunde ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, dass die Pflanzen als von der Fa. Spilker gekommen bestimmbar sind.
- Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Fa. Spilker ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MWSt). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
- Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltswaren durch den Kunden findet ausschließlich für die Fa. Spilker statt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht im Eigentum der Fa. Spilker stehenden Sachen, steht der Fa. Spilker Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Fa. Spilker auf Verlangen über sämtliche die Weiterveräußerung betreffenden Daten, insbesondere die Person des Dritten, zu unterrichten.
- Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts, hat der Kunde der Fa. Spilker sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
- Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können.
- Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
- Die Fa. Spilker verpflichtet sich, die Ihr zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Fa. Spilker, Baumschulenweg 1 in 25355 Barmstedt. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Elmshorn. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

